Die leeren Kassen der deutschen Städte und Gemeinden machen erfinderisch. Deutsche Kommunen erfinden gemäß kommunalem Steuerfindungsrecht immer mehr neue und kuriose Steuern. In die Kassen von Städten und Gemeinden fließen gemäß Grundgesetz die Grundsteuer, die Gewerbesteuer und die örtlichen Verbrauchs- und Aufwandssteuern (Hundesteuer, Zweitwohnungssteuer Vergnügungssteuer usw.) Die traditionelle Vergnügungssteuer vorrangig für Tanzveranstaltungen war und ist für jedermann noch verständlich und nachvollziehbar. Auch die Hundesteuer und die Zweitwohnungssteuer mögen hinreichend bekannt sein. Langsam aber sicher wird in Deutschland das ganz normale Leben als Vergnügen deklariert. Erfunden wurde eine Vergnügungssteuer auf gewerblich genutzte Solarien, eine Steuer auf Sonnenstudios, die Bettensteuer (City Tax, Fremdenverkehrsabgabe, Kulturförderungsabgabe) in immer mehr deutschen Städten, die Blaulichtsteuer für Polizeieinsätze zu Blechschäden ohne Verletzte, die Windradsteuer, die Sex-Steuer (Steuer auf sexuelle Vergnügungen) die Pferdesteuer usw. usw. usw.
In Köln zum Beispiel wurde die Bettensteuer erfunden. Übernachtungsgäste müssen eine Abgabe für die Stadt zahlen. Immer mehr deutsche Großstädte führten und führen diese sogenannte Bettensteuer In Köln war auch eine Sondernutzungsgebühr für öffentliche Räume (Warteschlangensteuer) angedacht. Für wartende Gäste vor Bars, Clubs, Diskotheken, Kinos usw. in langen Schlangen und in Trauben auf dem Gehweg sollten die Gastronomen zur Kasse gebeten werden. Das ging dem Oberbürgermeister dann aber doch zu weit. Das Warten wurde kein Gebührentatbestand.
Besonders die Vergnügungssteuer artet immer mehr aus und soll immer mehr Geld in die Kassen der Kommunen spülen. Es werden Vergnügungen gewerblicher Art besteuert und besonders viel Steuergelder für die Kommune werden aus dem Rotlichtmilieu nicht nur erwartet, sondern immer mehr eingeplant und eingenommen. Zum Vergnügen gehören zum Beispiel Tanzveranstaltungen, Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art, Vorführungen von pornografischen und ähnlichen Filmen oder Bildern (auch in Kabinen), Ausspielen von Geld und Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos u.ä. Einrichtungen, die Benutzung von Musik-, Schau-, Scherz-, Spiel-, Geschicklichkeits-, Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten a) in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen b) an sonstigen Orten wie Schankwirtschaften, Speisewirtschaften, Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jedermann zugänglichen Orten, Sex- und Erotikmessen, die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellem Vergnügen, das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt. Art und Umfang der Vergnügunssteuer kann man zum Beispiel sehr gut auf der Homepage der Stadt Bonn ersehen. Hier erfahren wir speziell für die Stadt Bonn mehr über Steuerarten, Erhebungsformen und Steuersätze und auch die notwendigen Formulare und Informationen sind als PDF-Dokument abrufbar. Hier die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Bundesstadt Bonn (Vergnügungssteuersatzung). Einige Veranstaltungen sind aber wirklich (noch) steuerfrei, zum Beispiel Familienfeiern, aber zu denen grundsätzlich nur Angehörige Zugang haben. Zum Beispiel in Bonn wird ein umgebauter Parkscheinautomat als Steuerticket-Automat für die Zum Beispiel die Stadt Soltau erhebt gemäß Vergnügungssteuersatzung der Stadt Soltau eine Vergnügungssteuer auf das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgeld, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Wohnwagen (Love-Mobil-Steuer) und Kraftfahrzeugen. Beispiele für örtliche Vergnügungssteuern und Verbrauchs- und Aufwandssteuern
Juli 2014 : Für eine Tantra-Ganzkörpermassage muss Vergnügungssteuer gezahlt werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied in einem in Mannheim veröffentlichten Urteil im Fall eines Stuttgarter Massagestudios, dass die Steuer in einem solchen Fall rechtmäßig sei.
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