Noch bis Ende der 50er Jahre des 19. Jahrhunderts wurde bei Tanzveranstaltungen vorrangig in ländlichen Gegenden zur Finanzierung der Musikkapelle ein Tanzgroschen erhoben. Auch der Veranstalter verwendete einen Teil des Tanzgroschen zur Deckung seiner Kosten. Der Tanzgroschen wurde in der Halbzeitpause eines Tanzes vom Veranstalter bzw. vom Tanzmeister kassiert. Jeder Tanz kostete einen Groschen und die Männer mussten zahlen. Bei Damenwahl war ein doppelter bzw. höherer Betrag zu entrichten. Im Sinne möglichst vieler Tanzgroschen lautete früher die Devise: Kurze Tänze, kurze Pausen Zwecks einer genauen Kontrolle geschah das Einsammeln mittels zweier Teller. In den oberen Teller wurde deutlich sichtbar und hörbar die Münze gezahlt. Durch leichtes Kippen wurde diese dann in den unteren Sammelteller befördert. Wer viel tanzen wollte, musste also schon recht viel Kleingeld in der Tasche haben. Anderseits konnten durch den Tanzgroschen auch minderbemittelte Burchen das eine oder andere Tänzchen wagen. Ein festes Eintrittsgeld wäre für sie unerschwinglich.
Vergleichbar mit einem festen Eintrittsgeld war damals das Tanzbändchen. Wer viel tanzen wollte, konnte gleich zu Beginn der Tanzveranstaltung dieses Tanzbändchen mittels eines Festbetrages erwerben und war somit für diesen Abend vom laufenden Tanzgroschen befreit. Die Sache mit dem Tanzbändchen ist in der heutigen Zeit wieder sehr aktuell und wird bei Open-Air-Events, Konzerten, Messen, Sportveranstaltungen, in Diskotheken und sogar als Gepäckmarkierung verwendet. Heutige Bezeichnungen sind Kontrollbänder, Eintrittsbänder, Kontrollarmbänder, Festivalbändchen usw. Der Tanzgroschen früher für Musikkapelle und teilweise Veranstalter, die Kurtaxe heute im Kurort, alles muss sich rechnen und alles muss finanziert werden.
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